Na gut, es war ein Versuch wert. Die Aussicht auf Erfolg schätzte ich aber von Anfang an als eher gering ein. Vor einiger Zeit hatte ich eine Anfrage an das Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim gestellt. Mir ging es darum zu klären, welche Grenzen es eventuell bei der Kennzeichnungspflicht von muskelbetriebenen Booten auf deutschen Wasserstraßen, hier vor allem dem Rhein gibt. Besitzt man nämlich ein Falt- oder Luftboot, das für den Transport regelmäßig zusammengepackt wird, sind Beschriftungen aus selbstklebenden Folienbuchstaben gewissen Beanspruchungen ausgesetzt und sehen mit der Zeit eher unschön aus. Vor allem bei fertigen Einzelbuchstaben aus dem Bastelgeschäft oder Baumarkt hat man unter Umständen nicht sehr lange Freude. Wie ich nun mitgeteilt bekam, ist die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) da eindeutig:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
- Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Dieses Zeichen muss mindestens 10 cm hoch und an beiden Vorderseiten in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
- Kleinfahrzeuge können durch besondere Vorschriften der zuständigen
Behörde von der Kennzeichnung nach Nummer 1 ausgenommen werden. In
diesem Fall sind an diesen Kleinfahrzeugen folgende Kennzeichen
anzubringen:
- ihr Name oder ihre Devise.
Der Name ist auf der Außenseite des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren und
dauerhaften lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung
eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es
angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit
einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller
Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund
angebracht sein.
- Name und Anschrift ihres Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an gut sichtbarer Stelle
an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
- Beiboote eines Fahrzeugs tragen jedoch an der Innen- oder
Außenseite nur ein Kennzeichen, dass die Feststellung des Eigentümers
gestattet.
Was solls, immerhin hat man die Möglichkeit, sich bei einer Firma für Werbe- und Fahrzeugbeschriftungen einen Schriftzug aus einer Hochleistungsfolie plotten zu lassen. Diese Folien werden speziell für Lkw-Planen verwendet und sind flexibler und für eine dauerhafte Verklebung gedacht. Hat man eine solche Firma nicht vor Ort, kann man sich in heutiger Zeit natürlich auch seinen Schriftzug direkt online gestalten und schicken lassen. Entsprechende Angebote sind über die Suchmaschine des Vertrauens relativ schnell gefunden. Darauf verzichtet hätte ich aus ästhetischen Gründen dennoch gerne.