Gerade wurde ich durch den aktuellen Newsletter von Wikinger Reisen wieder auf die umstrittene Luftverkehrssteuer aufmerksam gemacht. Diese wird auf deutschen Flughäfen ab sofort erhoben und gilt für alle Reisebuchungen seit 01.09.10 für Flüge ab dem 01.01.11
Laut Wikinger unterliegen Reisende, die ein Ticket für Flüge bzw. eine Flugpauschalreise ab Januar nächsten Jahres buchen, nach einem Gesetzentwurf dieser Flugabgabe. Ob der Gesetzentwurf jedoch so oder in abgewandelter Form durchgeht, wird voraussichtlich erst am 26.11.10 feststehen. Dann beraten nämlich Bundesrat und Bundestag abschließend darüber.
Ausschlaggebend für die Berechnung der Steuer ist das Flugziel für abfliegende Passagiere von deutschen Flughäfen:
Laut Wikinger unterliegen Reisende, die ein Ticket für Flüge bzw. eine Flugpauschalreise ab Januar nächsten Jahres buchen, nach einem Gesetzentwurf dieser Flugabgabe. Ob der Gesetzentwurf jedoch so oder in abgewandelter Form durchgeht, wird voraussichtlich erst am 26.11.10 feststehen. Dann beraten nämlich Bundesrat und Bundestag abschließend darüber.
Ausschlaggebend für die Berechnung der Steuer ist das Flugziel für abfliegende Passagiere von deutschen Flughäfen:
- Innerdeutsche Ziele: 8 Euro (für Hin- und Rückflug 16 Euro)
- Europäische Ziele (bis 2500 km): 8 Euro
- Ziele im Nahen Osten, Teilen Afrikas, GUS und Zentralasien (2500 bis 6000 km): 25 Euro
- Langstreckenziele: 45 Euro
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